Eine ethische Fallbesprechung findet statt, wenn in der Behandlung oder Versorgung eines Patienten ein ethisches Problem oder ein ethischer Konflikt entstanden ist. Es geht darum, Behandlungs- und Versorgungskonzepte zu finden, die der aktuellen Situation eines Patienten und insbesondere seinem Willen und seinem Wohl entsprechen.
Die Fallbesprechung dient dazu, derartige Probleme zu erkennen, zu benennen und zu analysieren. Die ethische Fallbesprechung wird in unserem Krankenhaus nach einem in der GFO erprobten Modell durchgeführt.
Die ethische Fallbesprechung im Behandlungsteam hebt die Letztverantwortung des behandelnden Arztes nicht auf. Sie zeigt Lösungswege auf, gibt Empfehlungen und verhilft zur Klarheit bei der Entscheidungsfindung.
Sie erfolgt in vier Schritten und stellt sich den folgenden Fragen:
(1) Was sind der konkrete Anlass und die Fragestellung, die zur Fallbesprechung führen?
(2) Wie stellt sich aktuell der (medizinische, pflegerische, lebensanschauliche, soziale, religiöse und organisatorische) Sachverhalt dar?
(3) Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen – und wie werden diese unter ethischen Gesichtspunkten bewertet? Ethische Kriterien sind die Berücksichtigung des Patientenwillens, die Sorge für sein Wohlbefinden, das Vermeiden von Risiken und Schäden und die Berücksichtigung von Gerechtigkeitsaspekten.
(4) Gibt es einen Konsens unter den Anwesenden – und wie lautet die Empfehlung an die Behandlungsverantwortlichen?
Die Ergebnisse werden in einem Protokoll dokumentiert und dem Entscheidungsträger zugeleitet. An der ethischen Fallbesprechung nehmen die folgenden Personen teil:
- behandelnder Arzt/Ärztin
- beteiligte Pflegende
- Mitarbeitende der Seelsorge und/oder des Sozialdienstes
- weitere beteiligte therapeutische Dienste (z. B. Physiotherapie)
- Moderator/Moderatorin
- Schriftführer