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Sozialer Dienst/Entlassmanagement

Sozialer Dienst/Entlassmanagement

Sozialer Dienst/Entlassmanagement

Was geschieht nach meinem Krankenhausaufenthalt? Wie geht es weiter – und welche Hilfe brauche ich nach meiner Entlassung? Während Ihres stationären Aufenthaltes steht Ihnen bei Bedarf unser Sozialdienst-Team zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir Ihren individuellen Hilfeplan und unterstützen Sie und die Bezugspersonen in der Umsetzung.

  • Beratung zu Leistungen der Pflegekasse und Beantragung des Pflegegrades beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
  • Informationen und Kontaktaufnahme mit Pflegediensten
  • Beantragung von Hilfsmitteln
  • Haushaltshilfe der Krankenkassen nach §37 SGB V
  • Hospizdienste

  • Pflegeeinrichtung
  • Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen
  • Hospizversorgung
  • Stationäre palliative Versorgung
  • Kurz- und vollstationäre Pflege
  • Tagespflege

Nach dem stationären Aufenthalt bieten wir pflegenden Angehörigen verschiedene Angebote an. Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen der Familialen Pflege.

  • Ambulante und stationäre Anschlussheilbehandlung

  • Beratung nach Krebserkrankung einschließlich Anschlussheilbehandlung
  • Unterstützung in der Beantragung von gesetzlicher Betreuung
  • Vermittlung zu Beratungsstellen
  • Informationen über Betreuungen, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Schwerbehindertenausweisantrag erklären und aushändigen

Ihre Entlassung findet im Regelfall morgens zwischen 10.00 und 11.00 Uhr statt.

Ihre Rechte bei Entlassung (nach § 39 Abs. 1a SGB V)
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch Terminvereinbarungen z. B. mit Ärzten, sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse kann diese Anschlussversorgung umfassen.

Zum 1. Oktober 2017 ist der sog. Rahmenvertrag Entlassmanagement in Kraft getreten, um sicherzustellen, dass alle Patienten, die einen entsprechenden Versorgungsbedarf haben, hierbei unterstützt werden.

Unabhängig davon haben die Krankenhäuser der GFO auch in der Vergangenheit ihre Patient:innen im Hinblick auf die Entlassung und den Übergang in die nachstationäre Phase bestmöglich versorgt. Um die Vorgaben des nun gesetzlich verpflichtenden Entlassungsmanagements umzusetzen, haben wir trägerweit Vorgaben erarbeitet, um auch zukünftig Ihre Entlassung für Sie bzw. Ihre Angehörigen möglichst reibungsfrei zu gewährleisten.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patient:innen aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patient:innen zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind, und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Hierfür arbeiten verschiedene Berufsgruppen, insbesondere Ärzte, Pflegekräfte und Sozialdienste (Pflegeüberleitung), interdisziplinär zusammen.

Die Patient:innen werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patient:innen es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit Mo. bis Fr. von 08.30 bis 15.00 Uhr
E-Mail: sozialdienst@marienhospital-bruehl.de
Persönliche Gesprächstermine bieten wir gerne nach Vereinbarung an.